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News: Besteht ein Recht auf Akteneinsicht beim Finanzamt?

Besteht ein Recht auf Akteneinsicht beim Finanzamt?

Dürfen Sie Ihre Steuerakte beim Finanzamt einsehen oder nicht? Diese Frage wurde durch das Finanzgericht München nun mit Urteil vom 11.5.2016, Az. 3 K 385/13 entschieden.

Eine GmbH machte im Rahmen ihrer monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen Vorsteuererstattungsansprüche geltend. Für die Monate Januar 2010 bis März 2012 wurde eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung veranlasst. Die GmbH beantragte Akteneinsicht. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab. Zur Begründung verwies es darauf, dass eine Akteneinsicht während einer laufenden Prüfung nicht vorgesehen sei und im Übrigen auch kein berechtigtes Interesse daran vorliege.

Das Finanzgericht schloss sich der Auffassung des Finanzamts an.

Fazit: Sie können nur in einem Steuerstrafverfahren Akteneinsicht in die Strafakte über ihren Rechtsanwalt beantragen. Mehr geht nicht.

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