Nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg sind Versicherungsprämien für eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem vermieteten Gebäude nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg sind Versicherungsprämien für eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem vermieteten Gebäude nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
Nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg sind Versicherungsprämien für eine Risikolebensversicherung im Zusammenhang mit einem vermieteten Gebäude nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.
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