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News: Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht/Bilanzierung

Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht/Bilanzierung

Ab 1.1.2016 werden die Grenzen für die Buchführungspflicht/Bilanzierung angehoben. Eine Entlastung kleinerer Unternehmen von Bürokratie und Aufzeichnungspflichten.

Die steuerlichen Grenzbeträge für die Buchführungspflicht (Bilanzierung) werden von 500.000 € auf 600.000 € Umsatz im Kalenderjahr und von 50.000 € auf 60.000 € beim Gewinn aus Gewerbebetrieb pro Wirtschaftsjahr angehoben.
Dadurch wird eine größere Zahl von kleinen Unternehmen als bislang von der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht (Inventur, debitorischer und kreditorischer Buchführung und zum Teil auch vom Führen einer Kasse) befreit und damit von Bürokratie entlastet.

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