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News: 3 wichtige Abgabefristen in 2022

3 wichtige Abgabefristen in 2022

Für die Abgabe einiger Steuererklärungen läuft der Countdown. Hier eine Übersicht der drei wichtigsten Fristen, die Sie in 2022 im Blick haben sollten.

Abgabefrist für die Steuererklärung/en 2020

Wer bis jetzt noch nicht seine Steuererklärung/en für 2020 abgegeben hat und einen Steuerberater dafür beauftragt, der hat nur noch bis zum 31. August 2022 Zeit für die Abgabe der Steuererklärung/en.
Für die über einen Steuerberater abgegebene Steuererklärung 2020 galt eigentlich Ende Mai 2022 als verlängerte Abgabefrist. Diese Frist hatte der Gesestzgeber ein weiteres Mal infolge der Corona Pandemie verlängert.

Und bis wann muss die Steuererklärung 2021 abgegeben werden?

Möchten Sie Ihre Steuererklärung für das zurückliegende Jahr 2021 selbst erstellen, besteht hierfür eigentlich bis zum Montag, 1. August 2022 Zeit. Theoretisch würde die Frist schon einen Tag früher enden. Weil das aber ein Sonntag ist, verlängert sie sich. Wegen der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Frist aber bis Ende Oktober, also bis Montag, den 31. Oktober 2022 verlängert.

Wer sich von einem Steuerprofi beraten lässt, profitiert von gesetzlichen Ausnahmeregelungen der Bundesregierung. Die Steuererklärung für 2021 muss nach den neuesten Beschlüssen erst Ende August 2023 beim Finanzamt eingehen.

Abgabefrist für die Grundsteuererklärung auf den 1.1.2022

In Deutschland müssen rd. 34 Mio Grundstücke zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwerts auf den 1.1.2022 bewertet werden. Die zu ermittelnde neue Grundsteuer wird ab 1.1.2025 neu festgesetzt.
Bis zum 31.12.2024 gelten die bisherigen Regelungen zur Grundsteuerfestsetzung weiter.

Um diese Mammutaufgabe auf allen Ebenen (Steuerpflichtiger, Steuerberater, Finanzämter, Kommunen) fristgerecht zu bewälten, hat der Gesetzgeber den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 festgelegt, um die Grundsteuererklärung auf den 1.1.2022 abzugeben. Es besteht in allen Bundesländern die Möglichkeit die Erklärungen über ELSTER elektronisch einzureichen oder einen Steuerberater zu beauftragen. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für unsere Mandanten und erstellen die Erklärungen über das digitale Portal von SmartGrundsteuer.
 

Abgabefrist für die Schlussabrechnungen aller Überbrückungshilfen

Schlussabrechnung Überbrückungshilfe I-III sowie November- und Dezemberhilfe (Paket 1) und Schlussabrechnung Überbrückungshilfe III Plus und IV (Paket 2)
Die Schlussabrechnungen für Paket 1 können seit 5. Mai 2022 für Überbrückungshilfen I-III, November- und Dezemberhilfen im Antragsportal erstellt werden.
Fristende für die Einreichung sämtlicher Schlussabrechnungen ist der31. Dezember 2022.

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