1. Für alle Arbeitnehmer
Insbesondere bei Arbeitnehmern kann es vorteilhaft sein, variable Gehaltsbestandteile oder berufsbezogene Ausgaben vorzuziehen oder in das nächste Jahr zu verlagern. Liegen z. B. die Werbungskosten unter dem Pauschbetrag von 1.200 € (bis 1.1.2022: 1.000 €) können noch ausstehende Aufwendungen (z. B. für Arbeitsmittel) in das neue Jahr verschoben werden, um im neuen Jahr kumuliert die Grenze von 1.200 € zu überschreiten.
2. Für alle Vermieter
Die Möglichkeit der Verlagerung besteht auch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hier können z. B. die Zahlung von Reparaturen noch im laufenden Jahr oder im neuen Jahr vorgenommen werden, um steuerwirksame Aufwendungen in das gewünschte Jahr zu verlagern.Sprechen Sie uns aktiv auf die für Sie steueroptimierte Gestaltung persönlich an.
Bei kostenintensiveren Maßnahmen an bestimmten Gebäuden kann es im Hinblick auf die Steuerprogression günstiger sein, an sich sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen auf Antrag in der jeweiligen Steuererklärung gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre zu verteilen. Auch hier prüfen wir für Sie, welche Verteilung dieser Kosten für Sie über den Verteilungszeitraum die höchste Steuerersparnis einbringt.
Voraussetzung für die Verteilung: Es handelt sich um Aufwendungen für ein vermietetes Gebäude im Privatvermögen, das überwiegend Wohnzwecken dient. Die Erhaltungsaufwendungen dienen der zeitgemäßen Substanzerhaltung des Gebäudes.
3. Für alle Steuerpflichtigen
Wenn Sie Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen und Sie in 2022 hohe Lohnkosten bereits an Handwerker bezahlt haben, kann es sinnvoll sein, weitere Kosten nach 2023 zu verlagern.
Der Höchstbetrag bei Handwerkerleistungen, die pro Jahr zu einer unmittelbaren Steuerentlastung führen, betragen 20 % der Lohnkosten, maximal 20% von 6.000 EUR = 1.200 EUR.
Wenn Sie diesen Höchstbetrag in 2022 schon erreicht haben, dann versuchen Sie, die Zahlung der weiteren Handwerkerrechnungen auf das Jahr 2023 zu verlagern.
Sollten Sie weitere Fragen zur sinnvollen Verlagerung von Einnahmen oder Ausgaben rund um den Jahreswechsel 2022/2023 haben, beraten wir Sie gerne.
Rufen sie uns an!